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Das makeln wir schon

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Informationen zum GWG

Informationen zum Geldwäschegesetz

Wenn Sie Ihr Immobilienmakler nach dem Personalausweis fragt…
… hat er ALLES richtig gemacht!

Wir sind gemäß Abschnitt 1 §2 Geldwäschegesetz dazu verpflichtet, die Identität
unserer Kunden festzuhalten. Außerdem ist festzuhalten, ob der Kunde im eigenen
wirtschaftlichen Interesse oder für einen Dritten handelt.

GeldwäschegesetzDirektlink zum Gesetzestext:
https://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/gwg_2017/

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Fischer-Sturm Immobilien GmBh & Co. KG
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